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   VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00   

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VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00 (https://dejure.org/2004,37138)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30.04.2004 - VerfGH 36/00 (https://dejure.org/2004,37138)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30. April 2004 - VerfGH 36/00 (https://dejure.org/2004,37138)
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  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00
    Spezifisches Verfassungsrecht ist aber nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung objektiv fehlerhaft sein sollte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 22, 267 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00
    Art. 15 Abs. 1 VvB gebietet daher, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden, zu denen sich die Beteiligten zuvor äußern konnten (Beschlüsse vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 - und vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht vgl. z.B. BVerfGE 81, 123 ).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00
    Dass es diesen Umständen jedoch für die Verteilung der Kostenlast keine durchschlagende Bedeutung zugemessen, sondern im Rahmen der lediglich summarischen Prüfung nach § 161 Abs. 2 VwGO ausschließlich die Übersendung der vom Beschwerdeführer unterschriebenen Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 23. Februar 1999 für maßgeblich erachtet hat, ist eine Entscheidung des einfachen Rechts, die als solche vom Verfassungsgerichtshof nicht zu überprüfen ist (hierzu vgl. auch Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 , vom 26. Oktober 2000 - VerfGH 54/00 - und vom 25. Juli 2002 - VerfGH 83/02, 83 A/02 - st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00
    Art. 15 Abs. 1 VvB gebietet daher, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden, zu denen sich die Beteiligten zuvor äußern konnten (Beschlüsse vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 - und vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht vgl. z.B. BVerfGE 81, 123 ).
  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00
    Nichts anderes jedoch hat das Verwaltungsgericht als - ausschließlich - maßgeblich für seine Kostenentscheidung angesehen, so dass die getroffene Kostenentscheidung keine unzulässige Überraschungsentscheidung darstellt (zur Problematik der Überraschungsentscheidung vgl. auch Beschlüsse vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 und vom 31. Oktober 2003 - VerfGH 9/03 -).
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00
    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00
    Art. 15 Abs. 1 VvB gebietet daher, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden, zu denen sich die Beteiligten zuvor äußern konnten (Beschlüsse vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 - und vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht vgl. z.B. BVerfGE 81, 123 ).
  • VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 9/03
    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00
    Nichts anderes jedoch hat das Verwaltungsgericht als - ausschließlich - maßgeblich für seine Kostenentscheidung angesehen, so dass die getroffene Kostenentscheidung keine unzulässige Überraschungsentscheidung darstellt (zur Problematik der Überraschungsentscheidung vgl. auch Beschlüsse vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 und vom 31. Oktober 2003 - VerfGH 9/03 -).
  • VerfGH Berlin, 25.07.2002 - VerfGH 83/02
    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00
    Dass es diesen Umständen jedoch für die Verteilung der Kostenlast keine durchschlagende Bedeutung zugemessen, sondern im Rahmen der lediglich summarischen Prüfung nach § 161 Abs. 2 VwGO ausschließlich die Übersendung der vom Beschwerdeführer unterschriebenen Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 23. Februar 1999 für maßgeblich erachtet hat, ist eine Entscheidung des einfachen Rechts, die als solche vom Verfassungsgerichtshof nicht zu überprüfen ist (hierzu vgl. auch Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 , vom 26. Oktober 2000 - VerfGH 54/00 - und vom 25. Juli 2002 - VerfGH 83/02, 83 A/02 - st. Rspr.).
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